Die lebensmittelverträglichkeit wird durch folgende bestimmungen geregelt :
Richtlinie (EW) 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 27. Oktober 2004 zu Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.
Die Materialien und Gegenstände sind nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgegeben, die dazu führen:
• die menschliche Gesundheit zu gefährden ;
• eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden durch die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und ihre jeweiligen Bestimmungen geregelt.
Die Materialien aus PVC/Vinyl oder auch Latex/Nitril müssen gemäß dieser Richtlinien beschaffen sein (sofern keine Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedsstaates besteht). Sie legen fest:
• Listen der zu verwendenden Ausgangsstoffe ;
• Reinheitskriterien für bestimmte Ausgangsstoffe ;
• Spezifische Migrationsgrenzwerte bestimmter Stoffe, die an Lebensmittel abgegeben werden dürfen ;
• Höchstzulässiger Restgehalt bestimmter Stoffe im fertigen Material ;
• Gesamtmigrationswert für Übertragung auf Lebensmittel
• Ein Grenzwert für den Metallgehalt von Materialien und Kunststoffgegenständen
D er Anhang III der Verordnung (EU) 10/2011 listet Simulanzlösemittel auf, die zu verwenden sind, um die Migration von Materialbestandteilen und Gegenständen aus Plastikmaterial zu prüfen, die für den Kontakt mit Nahrungsmitteln bestimmt sind :
• Wässerige Nahrungsmittel (pH > 4,5) : Simulanzlösemittel A, B und C.
• Säurehaltige Lebensmittel (pH ≤ 4,5) : Simulanzlösemittel B ;
• Alkoholhaltige Lebensmittel (≤ 20%): Simulanzlösemittel C ;
• Alkoholhaltige Lebensmittel (> 20%): Simulanzlösemittel D1.
• Fetthaltige Lebensmittel : Simulanzlösemittel D1 und D2.
• Lebensmittel mit freien Fetten auf der Oberfläche: Simulanzlösemittel D2.
• Trockene Lebensmittel: Simulanzlösemittel E.